Kurzantwort
Nach dem positiven Gutachten dauert es oft bis zu rund vier Wochen, bis die neue Führerschein-Karte in der Hand liegt. Diese Zeit braucht der Behördenteil: Du beantragst bei der Führerscheinstelle die Neuerteilung, die Behörde prüft die Unterlagen und die Sperrfrist, danach wird die Fahrerlaubnis neu erteilt und die Karte produziert. Wichtig: Eine eventuelle Sperrfrist muss abgelaufen sein, bevor neu erteilt werden kann.
Das Gutachten ist die Voraussetzung — nicht schon der Führerschein
Nach Monaten Vorbereitung ist das positive Gutachten ein großer Moment. Trotzdem ist der Weg an dieser Stelle noch nicht zu Ende. Das Gutachten ist die fachliche Voraussetzung, ausgestellt wird die Fahrerlaubnis aber nicht von der Begutachtungsstelle, sondern von der Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde). Dort musst du selbst aktiv werden — das Gutachten landet nicht automatisch bei der Behörde.
Wichtig ist auch das richtige Wort: Nach einem Entzug spricht man von einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis, nicht von einer bloßen „Rückgabe". Die alte Fahrerlaubnis ist mit dem Entzug erloschen, du beantragst also formal eine neue. Das klingt nach Bürokratie, hat aber praktische Folgen: Es gibt einen Antrag, Unterlagen und eine Bearbeitungszeit, die du fest einplanen solltest.
Der Behördenteil in der richtigen Reihenfolge
Damit nichts ins Stocken gerät, hilft es, die Schritte zu kennen. So sieht der Weg vom positiven Gutachten bis zur fertigen Führerschein-Karte aus:
- Gutachten + Unterlagen einreichen und Neuerteilung beantragen. Bei der zuständigen Führerscheinstelle stellst du den Antrag auf Neuerteilung und reichst das positive Gutachten zusammen mit den geforderten Unterlagen ein.
- Die Behörde prüft. Sie kontrolliert, ob die Sperrfrist abgelaufen ist, ob die Unterlagen vollständig sind und ob — bei sehr langem Entzug ab rund zwei Jahren — eine erneute Fahrprüfung nötig ist.
- Die Fahrerlaubnis wird neu erteilt, die Karte produziert. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt die Behörde die Fahrerlaubnis aus und die neue Karte wird hergestellt.
Die Sperrfrist muss abgelaufen sein
Bevor neu erteilt werden kann, muss die im Verfahren festgelegte Sperrfrist verstrichen sein. Wie lang sie ist, hängt vom Anlass ab. Beim Entzug wegen 8 Punkten in Flensburg liegt sie in der Regel bei rund 6 Monaten; bei Straftaten oder schweren Alkoholfällen kann sie deutlich länger ausfallen.
Praktisch bedeutet das: Du kannst die MPU und das Gutachten oft schon vorbereiten, während die Sperre noch läuft — die Behörde erteilt aber erst neu, wenn die Frist auch tatsächlich abgelaufen ist. Wenn du das Gutachten rechtzeitig vor Fristende in der Hand hast, geht es nach Ablauf der Sperre direkt mit der Bearbeitung weiter, statt erst dann mit der Begutachtung zu beginnen. Den genauen Ablauf deiner Sperrfrist findest du in deinem Bescheid beziehungsweise im Strafurteil.
Bearbeitung und Kartenproduktion: oft bis zu vier Wochen
Sobald Antrag und Gutachten vorliegen und die Sperrfrist abgelaufen ist, läuft die eigentliche Behördenbearbeitung. Hier prüft die Stelle die Vollständigkeit, erteilt die Fahrerlaubnis neu und lässt die Karte produzieren. Für diesen Schritt solltest du bis zu rund vier Wochen einplanen — die genaue Dauer hängt von der Auslastung der jeweiligen Führerscheinstelle und der Vollständigkeit deiner Unterlagen ab. Wer alle geforderten Dokumente direkt komplett einreicht, vermeidet Rückfragen, die den Vorgang zusätzlich verzögern.
| Schritt nach dem Gutachten | Richtwert |
|---|---|
| Antrag + Unterlagen einreichen | einmalig, an einem Termin erledigbar |
| Behördliche Prüfung & Bearbeitung | im Schnitt einige Tage bis Wochen |
| Neuerteilung & Kartenproduktion | zusammen oft bis ca. 4 Wochen |
| Behördengebühren Neuerteilung | ca. 100–250 € |
| Erneute Fahrprüfung (nur bei langem Entzug) | möglich ab ca. 2 Jahren Entzug |
Richtwerte zur Orientierung. Die genaue Bearbeitungszeit, die Gebühren und eventuelle Auflagen legt die zuständige Führerscheinstelle in deinem Verfahren fest.
Nach langem Entzug: erneute Fahrprüfung möglich
Ein Punkt, der viele überrascht: Bei einem sehr langen Entzug kann die Behörde verlangen, dass du die Fahrprüfung noch einmal ablegst — theoretisch und/oder praktisch. Als grobe Faustregel greift das, wenn du ab etwa zwei Jahren ohne Fahrerlaubnis warst. Wer nur kurze Zeit ohne Fahrerlaubnis war, muss in aller Regel keine neue Prüfung machen.
Ob in deinem Fall eine erneute Prüfung gefordert wird, entscheidet die zuständige Führerscheinstelle. Es lohnt sich, das früh zu klären, denn eine Prüfung kostet zusätzlich Zeit und verschiebt den Tag, an dem du wieder offiziell fahren darfst.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es nach der MPU, bis der Führerschein zurück ist?
Nach einem positiven Gutachten stellst du bei der Führerscheinstelle den Antrag auf Neuerteilung. Bearbeitung, Prüfung und Kartenproduktion dauern danach oft bis etwa 4 Wochen. Voraussetzung ist außerdem, dass eine eventuelle Sperrfrist bereits abgelaufen ist — sonst kann erst danach neu erteilt werden.
Bekomme ich mit dem positiven Gutachten sofort den Führerschein?
Nein. Das positive Gutachten ist nur die Voraussetzung. Ausgestellt wird die Fahrerlaubnis erst von der Führerscheinstelle, nachdem du dort einen Antrag auf Neuerteilung gestellt und die Unterlagen eingereicht hast. Nach einem Entzug ist es eine Neuerteilung, keine bloße Rückgabe.
Muss die Sperrfrist abgelaufen sein, bevor neu erteilt wird?
Ja. Eine im Verfahren festgelegte Sperrfrist — zum Beispiel rund 6 Monate beim Entzug wegen 8 Punkten — muss abgelaufen sein, bevor die Behörde die Fahrerlaubnis neu erteilt. Das Gutachten kannst du oft schon während der laufenden Sperre vorbereiten, erteilt wird aber erst nach Fristablauf.
Was kostet die Neuerteilung bei der Behörde?
Die reinen Behördengebühren für die Neuerteilung liegen meist bei etwa 100 bis 250 Euro. Bei einem sehr langen Entzug ab rund zwei Jahren kann zusätzlich eine erneute Fahrprüfung gefordert werden, die weitere Kosten und Zeit verursacht.
Quellen & weiterführende Stellen
- Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) — Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
- ADAC — Informationen zu Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Sperrfristen und Behördengebühren
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insb. § 20 (Neuerteilung) und § 11 (Eignung)