MPU-Dauer-Rechner: Wie lange dauert es bei dir?
Beantworte vier kurze Fragen — Anlass, ob ein Abstinenznachweis nötig ist, ob du ihn schon gestartet hast und ob ein Termin steht. Der Rechner schätzt daraus eine realistische Gesamtdauer-Spanne bis zum Führerschein und nennt deinen wichtigsten nächsten Schritt. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail.
Häufige Fragen zur MPU-Dauer
Wie lange dauert die MPU insgesamt?
Der eigentliche Untersuchungstag dauert etwa 3 bis 4 Stunden, das schriftliche Gutachten liegt laut ADAC meist innerhalb von einigen Tagen bis wenigen Wochen vor. Der gesamte Weg von der Aufforderung bis zum Führerschein dauert je nach Fall unterschiedlich lange, entscheidend ist vor allem ein eventuell nötiger Abstinenznachweis.
Was bestimmt die Gesamtdauer der MPU am stärksten?
Der Abstinenznachweis. Nach den Beurteilungskriterien gilt bei Alkoholmissbrauch in der Regel ein Jahr (frühestens nach sechs Monaten), nach einer Entwöhnung bei Abhängigkeit in der Regel mindestens 12 Monate, bei Abhängigkeit mit ambulanter Rehabilitation insgesamt mindestens 15 Monate (Therapiezeit eingerechnet, davon sollten mindestens 3 Monate nach Ende der Maßnahme liegen) und bei Abhängigkeit ohne Entwöhnungsbehandlung (Selbstheiler) mindestens 15 Monate, ebenso nach stationärer Rehabilitation mit längerer belegter Abstinenz vorher (mindestens 6 Monate nach Abschluss, insgesamt mindestens 15 Monate); dafür sind mindestens 7 unauffällige Kontrollen in 15 Monaten vorgesehen. Terminvorlauf, Gutachten und die Bearbeitung bei der Führerscheinstelle kommen hinzu; wie lange sie dauern, nennen dir die jeweiligen Stellen.
Kann ich die MPU-Dauer verkürzen?
Der wichtigste Hebel ist, einen nötigen Abstinenznachweis so früh wie möglich zu starten, da er die meiste Zeit kostet und sich nicht selbst abkürzen lässt. Beachte die 4-Monats-Regel: Zwischen dem Ende des Nachweises und der Begutachtung sollten höchstens rund 4 Monate liegen.
Wie zuverlässig ist die Schätzung des Rechners?
Der Rechner gibt eine grobe Orientierung anhand weniger Angaben, keine verbindliche Auskunft und keine Eignungsbewertung. Die tatsächliche Dauer hängt vom Einzelfall, dem Anlass und der jeweiligen Behörde ab.